Destatis (2019), Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen unverändert bei 21%, 14. März 2019. Darüber hinaus arbeiten trilaterale Allianzen im Facharbeiterverkehr auf regionaler und lokaler Ebene. Was die Flüchtlinge betrifft, so haben die Sozialpartner in der Metall-, Chemie- und Druckbranche ihre Tarifverträge über die Integration und Ausbildung von schularmen Schulhebeln auf Flüchtlinge ausgeweitet. Paragraf 9 des Grundgesetzes (Garantie der Vereinigungsfreiheit) gilt auch für Arbeitgeberorganisationen. Wie bei den Gewerkschaften haben die Arbeitgeberorganisationen das Recht, Tarifverhandlungen zu führen, wenn sie von ihren Mitgliedern dazu betraut werden und tariflich als gesetzliche Aufgabe bezeichnet wird (Abschnitt 2 des Tarifgesetzes). Es gibt keine weiteren gesetzlichen Regelungen, die Kriterien für die Repräsentativität oder eine gesetzliche Verbandspflicht definieren. Die Autonomie der Tarifpartner ist gesetzlich garantiert, solange das Ergebnis dem Wohl der Wirtschaft und der Arbeitnehmer dient. Die abgeschlossenen Vereinbarungen sind verbindlich und werden von allen Mitgliedern der Arbeitgeberorganisation angewendet (es sei denn, die Organisation bietet eine Mitgliedschaft ohne verbindliche Verpflichtung zur Anwendung des Vertrages an). Die Vereinbarungen betreffen alle Gewerkschaftsmitglieder in einem Unternehmen; In der Praxis werden sie in der Regel auf alle Arbeitnehmer eines Unternehmens angewendet, 2017 verabschiedete die Regierung ein neues Gesetz (Entgelttransparenzgesetz), das die Ungleichheit bei den Geschlechtsentgelten verringern soll und es dem Einzelnen ermöglicht, Informationen über die Lohnkriterien in Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten anzufordern. Außerdem sind private Arbeitgeber (Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten) verpflichtet, Berichte über die Lohnstruktur und Lohngleichheit in ihrem Unternehmen zu erstellen. Die Wirksamkeit dieser Verordnung wird derzeit von der Bundesregierung bewertet. Erste Ergebnisse der WSI-Betriebsratsumfrage 2018 (Baumann et al., 2019) deuten auf nur geringe Auswirkungen des neuen Gesetzes hin.
Die Mindestaltersanforderung für Arbeitnehmer beträgt 13 Jahre. Kinder im Alter von 13 bis 15 Jahren können mit Zustimmung ihrer Eltern einen Arbeitsvertrag abschließen. Der Vertrag kann schriftlich oder mündlich abgeschlossen werden, muss aber innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Arbeiten schriftlich niedergelegt werden.